von Klaus Weber
Der Bezirk Oberbayern (Sitz in der Prinzregentenstraße 14) ist als überörtlicher Träger der
Sozialhilfe für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zuständig.
Leistungsberechtigt sind Menschen, die auf Grund ihrer Behinderung bzw. auf Grund der
sie umgebenden gesellschaftlichen Verhältnisse daran gehindert werden, am sozialen,
gesellschaftlichen und politischen Leben teilzuhaben. Die Eingliederungshilfe soll diesen
Missstand ausgleichen und die Teilhabe gewährleisten. In der UNBehindertenrechtskonvention
(BRK) geht es darum, dass Menschen mit Behinderung „die
volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft“ ermöglicht wird (Art.3). Alle
Vertragsstaaten haben sich verpflichtet, die gesellschaftliche Teilhabe und alle anderen
Rechte (v.a. den Schutz vor Diskriminierung) umzusetzen. So weit, so – theoretisch – gut.
In der Praxis sieht dies jedoch anders aus. Bei jährlich mehr als 300 Widerspruchsverfahren
und 200 Klagen vor dem Sozialgericht ist davon auszugehen, dass der Bezirk Oberbayern
(bzw. seine Sozialverwaltung) die Rechte von Menschen mit Behinderung mit Füßen tritt:
Kürzung von Mobilitätshilfe; Nicht-Genehmigung eines dringend nötigen PKW; Eingriffe
in die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung; Reglementierung und Kontrolle
privater Angelegenheiten; Verletzung des Übermaßverbots (alles muss belegt werden – bis
auf Heller und Pfennig) usw. Sich dagegen zu wehren ist schwierig. Zum einen haben
Leistungsberechtigte Angst, dass sie nach einer Beschwerde weiteren Repressionen
ausgesetzt werden; zum anderen heißt ein Gerichtsurteil nicht automatisch die Umsetzung
des dort verhandelten Urteils: Wenn es der Sozialverwaltung passt, wird ein völlig
unpassendes Gerichtsurteil als Grundlage für die Beschneidung der Rechte behinderter
Menschen gewählt, wenn diese jedoch vor dem Sozialgericht München ein
„behindertenfreundliches“ Urteil gegen den Bezirk erwirken, wird das als „Einzelfall“
abgetan und nicht auf alle Fälle der Eingliederungshilfe übertragen.
Menschen mit Behinderung sind von einem Hilfesystem abhängig, welches sie als
Bittstellerinnen und Fürsorgefälle behandelt und nicht als Bürgerinnen, denen das Recht
auf „volle … Teilhabe an der Gemeinschaft“ ermöglicht werden muss (Art.19, BRK).
Die Bezirksrät*innen Klaus Weber (Professor an der Hochschule München) und Maria
Mayr (ehemalige Studentin und Lehrbeauftragte der Hochschule München) haben Fälle von
und mit Betroffenen gesammelt und sie in Form einer Broschüre zusammengetragen und
veröffentlicht. Sie soll zeigen, dass die Sozialverwaltung des Bezirks Oberbayern die
Behindertenrechtskonvention sowie das Bundesteilhabegesetz entweder nicht zum Maßstab
ihrer Arbeit macht oder – noch schlimmer – missachtet.
Die Broschüre kann bezogen werden über dr.k.weber@t-online.de